Das Sekretariat beehrt sich, der Generalversammlung in Übereinstimmung mit der Resolution 47/21 des Menschenrechtsrates den Bericht des Internationalen unabhängigen Expertenmechanismus zur Förderung der Rassengerechtigkeit und der Gleichstellung bei der Strafverfolgung zu übermitteln. Der Bericht ist in Dokument A/HRC/54/69 enthalten, das dem Rat auf seiner vierundfünfzigsten Tagung vorzulegen ist.
In diesem Bericht, seinem zweiten, beschreibt der Expertenmechanismus seine Aktivitäten für den Zeitraum und konzentriert sich auf die „Neugestaltung der Polizeiarbeit“, wobei er sich auf Ziffer 11 Buchstabe f der Resolution 47/21 stützt, um Wege zu erkunden, Vertrauensdefizite zu schließen, die institutionelle Aufsicht zu stärken, alternative und ergänzende Methoden zur Polizeiarbeit und zum Einsatz von Gewalt anzuwenden und eine Bestandsaufnahme der gewonnenen Erkenntnisse anzuregen. Der Expertenmechanismus schlägt diesbezüglich Empfehlungen vor.